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60Plus | Fokus | Juni, 2023
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Im Kern gesund

Versuch, ob all der verwirrenden Ereignisse ums Landesspital einen Befund zu erstellen. Von Marcus Büchel

 

Weder ist ein Rohbau zu sehen noch wühlen Baumaschinen, nicht einmal Visierstangen stehen. Man muss sein Gedächtnis einigermassen anstrengen, um sich in Erinnerung zu rufen, dass hier einst das Gerstersche Kieswerk stand. Der Autofahrer hat sich über die Jahre an das Ödland vor der Rheinbrücke gewöhnt. Als Dauerbrache könnte es zum Mahnmal werden für ein Land, welches unfähig ist, seine Talente sinnvoll zum Gemeinsinn einzusetzen.

Im November 2019 hatten die Stimmbürger einem Kredit in Höhe von 65,5 Millionen Franken für den Neubau des Landesspitals (LLS) zugestimmt. Dreieinhalb Jahre danach ist noch nichts umgesetzt. Einzig hatte in dieser Zeit das spitalsinterne Planungsgremium herausgefunden, dass mit dem Raumangebot, welches es selbst in umfangreichen Papieren zum Projektwettbewerb als Bedarf vorgelegt hatte, nicht das Auslangen gefunden werden könne. Der Raumbedarf wuchs, je weiter die Abstimmung zurücklag. Infolgedessen, so wurde verlautbart, würden elf Millionen Franken mehr benötigt.

Der Bruch mit der Projektorganisation

Seit Jahrzehnten folgt die Projektabwicklung bei staatlichen Hochbauten einem bestimmten Muster. Das inhaltlich zuständige Ressort (heute Ministerium) erhebt in Zusammenwirken mit dem zuständigen Amt den Bedarf., z. B. für ein neue Schule. Aufgrund dessen wird ein Raum- und Funktionsprogramm erstellt, welches in der Regel bereits mit einem Betriebskonzept verbunden ist. Danach wird ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Architekten ihre Vorstellung darlegen, wie dem formulierten Bedarf durch das von ihnen konzipierte Gebäude Rechnung getragen werden kann. Im guten Fall sollte das Siegermodell bei einem Wettbewerb die in Architektur gegossene optimale Befriedigung der Nutzerbedürfnisse darstellen.

Dieser Wechsel ist sinnvoll, weil nun andere Kompetenzen gefragt sind, nämlich solche, die für die Abwicklung eines Bauvorhabens.

Mit dem Entscheid für ein bestimmtes Architekturprojekt kommt es zu einem Zuständigkeitswechsel: Von den Nutzern zu den für das Hochbaubauwesen zuständigen Gremien (das für die Landesbauten zuständig Ministerium sowie das ausführende Amt für Hochbau und Raumplanung). Dieser Wechsel ist sinnvoll, weil nun andere Kompetenzen gefragt sind, nämlich solche, die für die Abwicklung eines Bauvorhabens. Diese Stabsübergabe macht durchaus Sinn. Zudem wird damit sichergestellt, dass «Rekursivschleifen» erst gar nicht auftreten, dahingehend, dass der künftige Nutzer beim Bauen immer neue Bedürfnisse entwickelt, die dann fortwährend beim Bauen zu berücksichtigen sind. Kosten- und Terminvorgaben wären damit nicht einzuhalten.

Die bewährte Trennung zwischen Nutzer und Bauherr wurde beim Landesspital nicht eingehalten, was sich als fataler Fehler erweisen sollte. Nicht das Hochbauamt wurde mit der Realisierung des Bauvorhabens betraut; vielmehr wurden die Nutzer, also das Landesspital selbst, mit der an den Wettbewerb anschliessenden weiteren Detailplanung beauftragt, womit die Verantwortung beim für den Bereich Gesundheit zuständigen Ministerium verblieb.

Wieso sich die Regierung für diese grössenunangemessene Organisationsform entschied, anstatt jenes Amt damit zu beauftragen, welches als einziges in der Lage ist, die Projektierung von Landesbauten professionell zu steuern, wurde nicht kommuniziert.

Fachleute hegten von Anfang an Zweifel an der für das Land neuartigen Projektorganisation. Offenbar hatte man ein Organisationsmodell aus Sankt Gallen übernommen, wo eine eigene Bauabteilug für alle kantonalen Spitäler zuständig ist. Wieso sich die Regierung für diese grössenunangemessene Organisationsform entschied, anstatt jenes Amt damit zu beauftragen, welches als einziges in der Lage ist, die Projektierung von Landesbauten professionell zu steuern, wurde nicht kommuniziert. Gerätselt wurde zudem in Fachkreisen, woher die Spitaldirektorin Sandra Copeland und deren Mitarbeiter ohne Erfahrung mit Bauprojekten (dieser Grössenordnung) über die erforderliche Sachkompetenz verfügen sollten.

Öffentliche Bauten wurden in den letzten 20 Jahren mit dem «Liechtensteiner Modell» mit einer Abweichung von weniger als 15 % von den Kostenvorgaben zuverlässig abgewickelt. Diese Erfahrung war in die Entscheidung offenbar nicht eingeflossen.

Normalerweise bestehen die Gründe für höhere als die veranschlagten Kosten bei Bauvorhaben in der Teuerung sowie in einem Mehr an Wünschen. Während die Baukostenteuerung (wie die drastische bei den Baumaterialien in den letzten zwei, drei Jahren) weitgehend unbeeinflussbar ist, sind zusätzliche Anforderungen an ein Gebäude abhängig von Entscheidungen des Bauherrn oder vom politischen Willen.

Die von der Regierung in Auftrag gegebene externe Analyse kam zum Ergebnis, «dass nach dem Architekturwettbewerb zusätzliche Flächen von der Bauherrschaft eingebracht worden waren, was sich entsprechend auf die Kosten ausgewirkt habe»1. Die Geschäftsprüfungskommission des Landtags gelangte zur selben Schlussfolgerung. Alles aus einer Hand funktioniert offenbar nicht: Die Aufgabenteilung führt zu Transparenz und schützt die Beteiligten vor dem Verdacht, die Kosten durch stets steigende Wünsche in die Höhe getrieben zu haben. Mit der üblichen Stabsübergabe nach dem Architekturwettbewerb hätte man sich Vorwürfe ersparen können. Jedenfalls resultierte eine Kostensteigerung in Höhe von – je nach Betrachtungsweise – zehn bis elf 2 Millionen.

Der guten Ordnung halber muss unterstrichen werden, dass der finanzielle Mehraufwand von 1,3 Millionen für die von einer Landtagsmehrheit beschlossene Geburtenabteilung nicht als Kostensteigerung zu betrachten ist, da es sich um eine vom Bauherrn (Geldgeber) gegenüber dem ursprünglichen Projekt gewünschte Mehrleistung handelt.

Ratlose Regierung

Nach dreieinhalb Jahren stellt sich die Situation so dar, dass «die Planung komplett an die Wand gefahren wurde», wie sich der Chefredaktor des Vaterland in seinem Kommentar ausdrückte 3. In der Tat ist nach dem langen Herumlavieren nicht nur noch nichts gebaut worden, sondern alles wieder «ergebnisoffen». «Eine ratlose Regierung» befindet Günther Meier; der Journalist, der für die NZZ die liechtensteinischen Verhältnisse beobachtet, steht mit dieser Einschätzung sicherlich nicht allein. Entschlossenheit sieht anders aus. Und am Schluss immer die bange Frage: Wie wird sich das Volk dazu verhalten?

Mit dem Parlamentsentscheid ist die Sache mit den differierenden Auffassungen nunmehr bereinigt worden, weil der Landtag der verfassungsmässigen Hierarchie entsprechend der Regierung das Marschziel vorgegeben hat.

Es blieb nicht allein bei diesen Planungswirren. Als Nächstes eröffnete sich eine Uneinigkeit zwischen Landtag und Regierung. Obwohl die Regierung sich gegen die Wiederansiedlung einer Geburtenabteilung im Landespital aussprach, entschied sich der Landtag für eine Geburtenstation.4 Mit dem Parlamentsentscheid ist die Sache mit den differierenden Auffassungen nunmehr bereinigt worden, weil der Landtag der verfassungsmässigen Hierarchie entsprechend der Regierung das Marschziel vorgegeben hat. Es sei erwähnt, dass die nachträgliche Einfügung dieses zusätzlichen Angebots durchaus vereinbar ist mit dem oben beschriebenen Verfahren zur ordentlichen Durchführung von Landesbauvorhaben: Es handelt sich um einen Sonderauftrag der Bauherrschaft, der separat zu budgetieren ist. Diese wurde vom Landtag auch vorgenommen (Mehraufwand von 1,3 Millionen Franken).

Notarztdienst

Um diesen kam es in den vergangenen Wochen zur öffentlichen Diskussion. Nach der Kritik der Doctores Marco und Alt-Landesphysikus Oskar Ospelt an der Qualität des Rettungsdienstes 5 ging es plötzlich schnell. Der Kern ihrer Kritik besteht darin, dass die erfahrenen Kaderärzte Assistenzärztinnen und -ärzte sowohl beim Rettungsdienst als auch bei der Notfallstation «allein lassen» und selbst zu wenig persönliche Präsenz und Einsatz zeigen. «Der erfolglose Kampf gegen diesen Missstand war auch ein Grund, warum ein beliebter Kaderarzt 6das Landesspital verlassen hat.»

Geht es nach der Regierung soll bereits am 1. Juli eine «ausländische Rettungsorganisation» (unschwer zu erraten, dass Grabs das Rennen machen wird) die Notarzteinsätze in Liechtenstein übernehmen. Begeistert von der Idee zeigten sich die liechtensteinische Ärztekammer und das Rote Kreuz 7, welches den Rettungsdienst besorgt. Seltsam nur, dass die Ospeltsche Kritik vom Gesundheitsminister sowie von der Spitaldirektorin gerügt worden war, wenn doch der Gesundheitsminister selbst akuten Handlungsbedarf geortet hatte. Die überhastete Eile und der von der Regierung beabsichtigte Weg überraschen. Erwartet hätte man wohl das Eingehen auf die kritisierten Punkte, um dadurch eine Verbesserung der Situation zu erzielen und nicht das Ausschütten des Kindes mit dem Bad.

Wie der Zeitungsleser dem zweiten Leserbrief der beiden verdienten, diensterfahrenen Ärzte 8 entnehmen konnte, war es in der Tat auch deren «Bemühen, eine durch Qualität gesicherte Notfallhilfe wieder herzustellen» 9: Verbesserung und nicht Abschaffung, versteht sich.

Der Verlust des Notarztdienstes dürfte sich nach fachlicher Einschätzung für das Landesspital sehr nachteilig auswirken. Einen nicht unerheblichen Teil seiner Patienten «gewinnt» das Spital über seine Blaulichtdienste.

Dass eine Verbesserung nicht möglich gewesen sein soll, verwundert, sind doch im LLS ein halbes Dutzend fachärztlich ausgebildete Notärzte tätig. Der Verlust des Notarztdienstes dürfte sich nach fachlicher Einschätzung für das Landesspital sehr nachteilig auswirken. Einen nicht unerheblichen Teil seiner Patienten «gewinnt» das Spital über seine Blaulichtdienste. Und naturgemäss besteht ein Bezug zur 24-Stunden-Notfallstation. Warum die Regierung das Notarztwesen ins Ausland verlagert, wenn sie doch das Landesspital stärken gewillt zu sein scheint, erschliesst sich dem Beobachter logisch nicht.

Die Causa Dr. Robert Vogt

Um die Dynamik des Geschehens zu verstehen, darf die «Causa Dr. Vogt» nicht ausgespart werden. Sie zeigt auf, wie eine durchaus erfolgreiche Entwicklung im Landesspital abgewürgt wurde. Mit der Berufung von Dr. Robert Vogt zum Chefarzt Orthopädie und Unfallchirurgie war es dem Landesspital gelungen, einen fachlich sehr versierten Mann für sich zu gewinnen. Vogt ging mit Elan ans Werk, bildete durch Schulung ein effizientes Operationsteam heran. Die fachliche Kompetenz sprach sich herum und immer mehr Patienten vertrauten sich Dr. Vogt an. Die Zuweisungen bei orthopädischen Erkrankungen ans Landesspital durch die niedergelassenen Ärzte nahmen signifikant zu, was sich positiv sowohl ökonomisch als auch imagemässig aufs ganze Spital auswirkte.

Und anstatt die Beschwerden des Chefarztes ernst zu nehmen und die Missstände zu beheben, wurde Vogt zunehmend kaltgestellt.

Die Kehrtwendung begann mit der Ankündigung der Spitaldirektorin, die vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung zu kürzen. Im August 2021 teilte Vogt der Spitalsleitung mit, dass Missstände bestünden, die in keinem Spital toleriert werden könnten und also zu beheben seien. Und anstatt die Beschwerden des Chefarztes ernst zu nehmen und die Missstände zu beheben, wurde Vogt zunehmend kaltgestellt. Im Februar 2022 sah sich Vogt von der Spitalleitung mit einer «Änderungskündigung» 10 konfrontiert. Dieser Akt brachte das Fass zum Überlaufen und brachte Vogt dazu, das Spital zu verlassen.11 Die in eine Frage gekleidete Vermutung des Vaterland 12 «Musste Chefarzt Vogt gehen, nachdem er die Spitalleitung kritisierte?» dürfte den wunden Punkt genau getroffen haben.

Dieses Geschehen blieb nicht verborgen, sorgte in der Öffentlichkeit für Unverständnis und Diskussionen. Und anstatt über diesen sehr erheblichen Vorgang seriös aufzuklären, hüllten sich Spitalsleitung und Stiftungsrat, welcher sich hinter die Spitaldirektorin stellte, mit einer formalen Ausrede in Schweigen.13 Dito der Gesundheitsminister, der verlautbarte, die «operative Entscheidungen des Spitals» nicht kommentieren zu wollen 14. Die Geschehnisse um Dr. Vogt waren ein lautes Alarmsignal. Es wurde nicht beachtet. Nachdem die Regierung dieses nicht als Aufforderung zum Handeln verstanden hatte, wäre es am Landtag als nächste Verantwortungsebene gelegen, all seine Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Nebel in dieser «Causa» zu beseitigen. Der Nebel liegt heute noch, Konsequenzen wurden, so weit bekannt ist, keine daraus gezogen.

Brauchen wir ein Spital?

Es war vorauszusehen, dass die Vorgänge um den Neubau, der «zur unendlichen Geschichte zu werden droht»15, die gegensätzlichen Positionen, die mit der Volksabstimmung eigentlich zu einem Ende gebracht worden waren, wieder würden aufbrechen lassen. Günther Meier titelte in der NZZ dementsprechend: «Braucht Liechtenstein ein Spital?» Beantwortet wurde diese Frage in apodiktischer Deutlichkeit von Patrik Schädler in einem Zeitungskommentar: «Für die Gesundheitsversorgung braucht Liechtenstein definitiv kein Spital mit einer stationären Abteilung.»16 Der Chefredaktor des Vaterland vermochte aufgrund seiner Expertise auch sofort einen Schlachtplan zu entwerfen. «Wir», gemeint ist damit Liechtenstein, sind mit einem «Ambulatorium» und einer «echten Kooperation mit St. Gallen» gut versorgt. Die Klarheit der Aussage des Herrn Chefredaktor ist sehr wichtig. Geht es nach ihm, ist alles bis auf eine kleine Einrichtung für Notfälle in den Kanton über dem Rhein outzusourcen. Kein eigenes Spital mehr. Wenn die liechtensteinischen Interessen im Kanton St. Gallen aufgehen, hört Liechtenstein auf, ein eigener Staat zu sein. Natürlich wird unser Staat ohne eigenes Spital nicht untergehen, aber wir befinden uns auf schlechtem Weg, unsere Selbstbestimmung Stück für Stück preiszugeben. Und wenn wir die Selbstbestimmung oder Kontrolle über unser Gesundheitssystem verlieren, würden wir sehr viel verloren haben. Ein eigenes Spital ist nun mal ein zentrales Steuerungsorgan im Gesundheitswesen.

Es kann an dieser Stelle, auf dieses Thema, ob wir ein Spital brauchen, nur mit den wichtigsten Argumenten eingegangen werden.17 Nur so viel: Es handelt sich um eine Pseudofrage ohne Sinn. Wir «brauchen» im Inland aufgrund unseres kleinen Territoriums schier gar nichts, denn wir können beinahe jedes Gut und jede Dienstleistung über der Grenze einkaufen. Vielmehr haben wir uns immer wieder der Frage zu stellen: Was wollen wir, wenn wir ein Staat sind? Die Antwort: Je schwächer und dünner die Strukturen sind, die wir selber einrichten, unterhalten und pflegen, desto leerer wird unser Staatsgebilde sein.

Im Kern gesund

Der Landtag hat ebenso kluge wie weitsichtige Entscheidungen getroffen: Ein Ja zum Landesspital, ein Ja zum Neubau, ein Ja zur Geburtenstation, wobei der bisher zugesagte Kredit Gültigkeit behält und deshalb nur über die Mehrkosten abzustimmen sei. Im Landesspital arbeiten derweil unerschrocken ob all dem politischen Unbill engagierte Ärzte und engagiertes Personal für das Wohl der Patienten. Die medizinische Seite, um die es ja eigentlich geht, ist nicht das Problem. Diese ist im Kern gesund. Das Projekt Landespital – und damit verbunden unverzichtbar der Neubau – ist eine grosse Idee, die das begrenzte Wirken einzelner handelnder Personen übersteigt. Es geht um ein Projekt, welches trotz Fehler, Unzulänglichkeiten, Unentschlossenheit, Führungsschwäche und politischer Fehleinschätzungen die Kraft in sich birgt, durch eine nationale Anstrengung realisiert zu werden.

1 Günther Meier in NZZ vom 21. April
2 Elias Quaderer im Vaterland vom 6. Mai: «rund 10 Millionen»; Patrik Schädler im Vala vom 16. Mai: «etwa 11 Millionen».
3 Vala, 16. Mai, S. 3
4 Vala, 6. Mai 2023, S. 1
5 Vala, 28.April
6 Gemeint ist der ehemalige Chefarzt für Orthopädie Dr. Robert Vogt.
7 Thomas Matt, Teamleiter des Rettungsdienstes wünscht sich die Auslagerung «lieber heute als morgen». Vala, 16.5.; S. 3
8 Oskar Ospelt als Landesphysikus versah mit Marco Ospelt als seinem Stellvertreter über viele Jahre den amtsärztlichen Notfalldienst; zu zweit 24 Stunden, 365 Tage.
9 Vala, 10. Mai, S. 8
10 Was auch immer sich hinter diesem seltsamen Begriff, der in öffentlich verwendet wurde, verbergen mag.
11 Vobla vom 3. 10.2022, S. 6: Leserbrief von
Dr. med. Robert Vogt
12 Vala, 5. Okt ober 2022, S. 5
13 Welch eklatanter Unterschied zur vormaligen Zeit, als der Stiftungsrat unter seinem Präsidenten Michael Ritter eine transparente öffentliche Kommunikation pflegte, gerade auch dann, wenn es um heikle Themen ging.
14 s. Fussnote 12 15 Günther Meier in NZZ online, abgerufen am 21. April 2023. Wenn man bedenkt, dass die erste Volksabstimmung bereits 2011 abgehalten worden war, kommt einem Meiers Aussage nicht übertrieben vor.
16 Patrik Schädler: «Neubau Landesspital: Landtag und Regierung reiten das tote Pferd weiter». Vala, 16. Mai 2023, S. 3
17 Ich bin in diesem Magazin mehrmals in ausführlicher Weise auf das Thema eingegangen: «Das Spital als Symptom» (60PLUS 2011-4); «Im Brauchenwirnichtland» (60PLUS 2019-2); «Ein Plädoyer für unsere Souveränität. Zur Abstimmung über den Neubau des LLS» (60PLUS 2019-3).