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60Plus | Interview | September, 2026
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Zwischen Reisefreiheit und Wegweisung

von Gabi Eberle

Ob neuer Reisepass mit höchsten Sicherheitsstandards oder die täglichen Fragen rund um Aufenthalt, Migration, Visa: Markus Biedermann leitet seit Januar 2025 das Ausländer- und Passamt (APA) der Liechtensteinischen Landesverwaltung im Dienstleistungsgebäude Giessen in Vaduz. Im Interview spricht der 55-Jährige unter anderem über den Balanceakt zwischen gesetzlichen Vorgaben, Herausforderungen innerhalb der Asyl- und Ausländerpolitik und Menschlichkeit.

Ihr Resümee, Herr Biedermann nach bald zwei Jahren im Amt?

Markus Biedermann: Es fällt ausgesprochen positiv aus. Neben der Arbeit innerhalb eines vielseitigen, spannenden Aufgabengebiets kann ich mich auch auf ein kompetentes Team von knapp 40 Mitarbeitenden verlassen. Wir im Ausländer- und Passamt sind sehr nahe bei den Menschen jeder Art und Herkunft und steht landesintern sowie -extern im Austausch mit Behörden und Ämtern.

Wir arbeiten innerhalb eines sehr sensiblen Bereichs, wo es um Migration, Asylwesen, Aufenthalt und Reisefreiheit aber auch Wegweisung und Rückschaffung geht, was natürlich mit Herausforderungen verbunden ist. Hinzu kommen digitale Themen, welche eine stete Anpassung bzw. Weiterentwicklung erfordern.

Welche Aufgaben umfasst die Position als APA-Amtsleiter?

In erster Linie die strategische, organisatorische und personelle Führung des Amts, das Festsetzen grundlegender Ziele und Prioritäten für die Zukunft sowie die Vertretung des Amtes landesintern, gegenüber der Regierung und nach aussen, sprich Europa, wo ich in verschiedenen Gremien Einsitz habe.

Weiters habe ich die Verantwortung für den Vollzug der Gesetze. Dazu gehört die Sicherstellung der korrekten Anwendung von nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen wie z. B. Schengen/Dublin, die Oberaufsicht über die Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, Einreisevisa sowie die Koordination von Asylverfahren, Anhörungen und Massnahmen zur Integration von ausländischen Personen.

Am 3. Februar 2026 wurde der neue liechtensteinische Reisepass zum ersten Mal ausgegeben. Er gehört zu den sichersten der Welt. In welcher Form waren Sie an dessen Entstehung beteiligt?

Schon in meiner früheren Position als Generalsekretär durfte ich im Gestaltungswettbewerbs in der Jury teilnehmen. Die technische und grafische Umsetzung erfolgte dann nach einer Ausschreibung gemeinsam mit externen Dienstleistern.

Unmittelbar an der Entwicklung und Entstehung eines Reisepasses involviert zu sein, war unglaublich spannend. Schliesslich konnte ich das Endprodukt in Händen halten, was ein bewegender Moment war. Besonders gefreut hat mich natürlich auch die Auszeichnung an der High Security Printing EMEA-Konferenz in Marokko mit dem HSP Award «Best New Passport 2026». Gewürdigt wurden das moderne Design, die hohe Fälschungssicherheit und die führende Technologie des Dokuments. Letztlich sind es aber die vielen positiven Rückmeldung der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, die uns stolz machen.

Neu kostet der Pass CHF 140, zuvor waren es 250. Erfreulich fürs Portemonnaie der hiesigen Staatsbürger. Wie kam es dazu? Normalerweise wird ja alles teurer …

(schmunzelt) Der Landtag hat beschlossen, die Gebühren im Gesetz festzulegen und sich an den Schweizer Preisen orientiert. Wobei die Produktionskosten pro Stück für eine kleinerer Auflage bei gleicher Qualität, wie es in Liechtenstein der Fall ist, um vieles höher ausfallen. Die «Economy of scale» (Anm. Skaleneffekt – die Stückkosten sinken, je mehr Stück produziert werden) greift bei uns eben nicht.

Thema Ausländerpolitik: Obwohl Liechtenstein seit 1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, gilt nicht die klassische Personenfreizügigkeit, sondern eine dauerhafte Sonderregelung zur Beschränkung des Zuzugs. Wohl nicht nur bei einem Ministaat ratsam, schaut man z. B. nach Deutschland oder Österreich. Zuwanderung aus stark abweichenden Kulturkreisen, das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Wertesysteme, gesellschaftlicher Normen und Sozialisationsformen bringen gesellschaftliche Herausforderungen mit sich.

Liechtenstein ist wirtschaftlich attraktiv, erfuhr über die Jahrzehnte verschiedene Migrationswellen und könnte ohne Zuwanderung nicht funktionieren. Wurden früher die südeuropäischen Länder kritisch betrachtet, sind es heute andere. Unsere Ausländerpolitik zeichnet sich durch eine Begrenzung des Inlandswohnsitzes bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Offenheit aus. Aufenthaltsbewilligungen sind durch ein Kontingentsystem limitiert, um den inländischen Ausländeranteil stabil zu halten. Die Konsequenz ist ein hoher Anteil an Grenzgängern. Hierzulande herrschen im Vergleich zu anderen Ländern jedoch keine Grossstadtverhältnisse. Im ländlichen Raum gelingt die soziale Integration durch persönliche Kontakte und überschaubare Strukturen meist schneller.

Wie viele Aufenthaltsbewilligung werden pro Jahr an welchen Personenkreis vergeben?

Bei EWR-Bürgern und Schweizer Staatsbürgern greift ein Kontingentsystem, welches beim Beitritt Liechtensteins zum EWR verhandelt wurde und so umgesetzt wird. Für Erwerbstätige aus dem EWR-Raum werden derzeit jährlich netto 56, für nicht Erwerbstätige 16 Bewilligungen erteilt. Eine Hälfte vergibt die Regierung direkt, die andere wird in einem offiziellen Losverfahren zwei Mal jährlich verlost. Hinzu kommt der Familiennachzug, der den grössten Teil der Zuwanderung ausmacht.

Und Sie ziehen bei der Auslosung Zettelchen aus einem Topf?

(lacht) Früher gab es effektiv eine klassische Losurne, eine «Glücksfee» zog die Gewinner. Mittlerweile erfolgt die Vergabe mittels eines digitalen Systems mit Zufallsgenerator. Wer gezogen wird, erhält eine Aufenthaltsbewilligung, mit Option auf Daueraufenthalt nach fünf Jahren.

Die Einreisebefragung umfasst die Feststellung der Identität, Abgabe von Dokumenten, Erfassung biometrischer Daten, Abnahme der Fingerabdrücke zum Abgleich mit den europäischen Datenbanken. Neu wird auch ein sogenanntes Screening, sprich ein Gesundheits-, Vulnerabilitäts- und Sicherheitscheck durchgeführt.

Thema Asylwesen: Liechtenstein setzt seit Mitte 2026 die neuen Asylregelungen um, die als Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands für das Land bindend sind. Dazu gehören verschärfte Überprüfungsverfahren bei irregulärer Migration direkt nach dem Aufgreifen durch die Landespolizei.

Innerhalb des Asylbereichs, welcher in Liechtenstein einen sehr kleinen Teil der Zuwanderung ausmacht, ist zwischen Schutzsuchenden und Gesuchstellern um Asyl zu unterscheiden. Bei den Asylgesuchen sind es im langjährigen Schnitt zwischen 100 und 150 pro Jahr, wobei die meisten davon bereits in einem anderen Land im Schengenraum ein Asylgesuch gestellt haben bzw. dort registriert sind. Ist dies der Fall, werden sie dorthin zurückgeschickt. Bei erstmaligem Ansuchen durchlaufen Gesuchsteller ein Asylverfahren. Die Einreisebefragung umfasst die Feststellung der Identität, Abgabe von Dokumenten, Erfassung biometrischer Daten, Abnahme der Fingerabdrücke zum Abgleich mit den europäischen Datenbanken. Neu wird auch ein sogenanntes Screening, sprich ein Gesundheits-, Vulnerabilitäts- und Sicherheitscheck durchgeführt. Schlussendlich bereitet unser Amt den Asylentscheid vor, welcher letztlich von der Regierung gefällt wird.

Aktuell arbeiten wir an einer Änderung im Asylgesetz. Gegenwertig gilt die damals vom Gesetzgeber geschaffene Regelung, dass Schutzsuchende nach fünf Jahren per Gesetz automatisch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, was im starken Kontrast zu den ansonsten sehr restriktiven Ausländerbestimmungen steht.

Neu sollen ausschliesslich diejenigen den Aufenthalt erhalten, die eine fortgeschrittene Integration nachweisen können (Deutschkenntnisse, keine Sozialhilfeempfänger, geregeltes Einkommen, eigene Wohnung, nicht straffällig/kein Risiko gegenüber der öffentlichen Sicherheit und Ordnung). Die Übrigen verbleiben im Schutzstatus.

Was wird vom Staat an finanzieller Unterstützung geleistet?

Hilfsbedürftige Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige haben Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistungen, Unterbringung und Krankenversicherung. Die Fürsorgeleistungen betragen pro Person und Tag CHF 10.- für Essen und den täglichen Bedarf plus CHF 4.- Taschengeld. Sind eigene Geldmittel oder finanzielle Ressourcen vorhanden, was selbstverständlich abgefragt wird, reduziert sich die Unterstützung entsprechend oder wird gänzlich gestrichen.

Eine Vermittlung wird, speziell bei den Schutzsuchenden, die sich längere Zeit im Land aufhalten, durch Jobcoaches unterstützt. Von den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine haben derzeit rund 30 Prozent eine Arbeitsstelle.

In den Aufnahmezentren treffen verschiedene Kulturkreise aufeinander. Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten. Eine Arbeitstätigkeit kann Konflikte deutlich entschärfen. Ist eine solche für Asylanten in unserem Land erlaubt oder gar verpflichtend? Was geschieht mit dem erarbeiteten Lohn?

In Liechtenstein ist es Asyl- und Schutzsuchenden von Beginn weg erlaubt zu arbeiten. Die Suche nach Arbeitsstellen gestaltet sich allerdings aufgrund von Sprachbarrieren, Nichtanerkennung von Berufszertifikaten oder auch fehlender Angebote nicht einfach.

Eine Vermittlung wird, speziell bei den Schutzsuchenden, die sich längere Zeit im Land aufhalten, durch Jobcoaches unterstützt. Von den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine haben derzeit rund 30 Prozent eine Arbeitsstelle.

Das Einkommen unterliegt jedoch einer Lohnzession. 20 % erhält die/der Erwerbstätige, 80 % werden zurückbehalten und bei Ausreise an die entstandenen Kosten angerechnet. War das Einkommen genügend hoch und alle angefallenen Kosten sind gedeckt, wird der restliche Betrag ausbezahlt.

Die liechtensteinische Regierung hat im Juli 2026 beschlossen, den vorübergehenden Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine im Gleichschritt mit der EU und der Schweiz bis mindestens März 2028 zu verlängern.

Ja, auch die EU und die Schweiz haben beschlossen, den Schutzstatus bis mindestens März 2028 zu verlängern. Formal muss in Liechtenstein der Schutzstatus mit Verordnung aufgehoben werden, bis dahin gilt er. Liechtenstein koordiniert sich hier eng mit den umliegenden Ländern. So haben wir beispielsweise im Juli den Schutzstatus für wehrpflichtige Ukrainer eingeschränkt.

Wie viele Urkrainerinnen und Ukrainer halten sich zurzeit in unserem Land auf?

Seit Kriegsbeginn sind rund viereinhalb Jahre vergangen. Innerhalb dieses Zeitraums haben wir über 1500 Schutzgesuche bearbeitet. Rund 600 sind bereits wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt. Zurzeit leben rund 950 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine hier bei uns.

Die Komplexität der Gesetze wächst, die Digitalisierung innerhalb der öffentlichen Verwaltung schreitet voran, vereinfacht bürokratische Prozesse, birgt aber auch Herausforderungen technischer, sozialer und rechtlicher Natur. Wo steht das Ausländer- und Passamt in diesem Bereich?

Derzeit sind wir dabei, eine neue Fachapplikation einzuführen, mit der unsere Kunden viele Gesuche für Bewilligungen oder auszustellende Bestätigungen digital und einfach einreichen respektive auch im self service rund um die Uhr selbst erhalten können. Ziel ist es, dass die Prozesse sowohl für unsere Kunden als auch die Mitarbeitenden im Amt deutlich einfacher und kundenfreundlicher gestalten werden. Zurzeit muss noch vieles in Papierform eingereicht, Fotos müssen aufgeklebt, Unterschriften auf dem Blatt getätigt werden. Unser Ziel ist es, dass unsere digitalen Serviceangebote den Alltag der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich erleichtern und vereinfachen.

Ein gutes Beispiel ist der neue Reisepass, der bei uns am Schalter seit Februar dieses Jahres innerhalb von zehn Minuten erstellt, produziert, bezahlt und ausgehändigt werden kann. Erwähnenswert auch, dass die Registrierung und Ausstellung der eID.li am Schalter kostenlos ist. Sie ermöglicht den sicheren Zugang zu vielen digitalen Applikationen und Dienstleistungen der liechtensteinischen Landesverwaltung und ist bei behördlichen und elektronischen Onlinediensten in allen EU- und EWR-Mitgliedstaaten einsetzbar.

Vita

Markus Biedermann, seit 1. Januar 2025 Leiter des Ausländer- und Passamts, arbeitet seit 2003 für die Liechtensteinische Landesverwaltung (Mitarbeiter der Regierung/Ressort Verkehr und Kommunikation; Abteilungsleiter Verkehr beim Tiefbauamt. 2013 bis 2021 Generalsekretär im Ministerium für Präsidiales und Finanzen, dann als Generalsekretär im Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt). Der 55-Jährige ist in Schellenberg aufgewachsen, in Schaan wohnhaft, verheiratet, hat zwei erwachsene Kinder. Er studierte Betriebswirtschaft an der Hochschule St. Gallen (HSG), war vor seinem Eintritt in die Landesverwaltung in einer Schweizer Grossbank und als Unternehmensberater tätig. In seiner Freizeit ist er Chorsänger (Präsident des Rheinberger Chors), treibt Sport und programmiert gerne.